Die Bundesregierung hat am 24.06. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung verabschiedet. Kurzfristig wurden nochmals Veränderungen vorgenommen, welche insbesondere kleine Brennstoffverbraucher entlasten sollen. So wurden mehrere Stufen für den Selbstbehalt, welcher vor der Kompensation abzuziehen ist, in die Verordnung mit aufgenommen. Der Selbstbehalt beträgt abhängig vom Gesamtbrennstoffverbrauch des Unternehmens: ≤ 9,2 GWh: 50 Tonnen CO2 > 9,2 GWh ≤...