BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) – neuer Entwurf veröffentlicht

16. April 2021

Die Regierung hat einen neuen Entwurf zur BECV veröffentlicht, mit welcher energieintensive Unternehmen von der CO2-Steuer entlastet werden sollen. Hierbei kann eine Vielzahl von Unternehmen profitieren. Die wesentlichste Änderung zum vorherigen Entwurf ist, dass Unternehmen die Begünstigung aus den Jahren 2021 und 2022 nicht in Einsparmaßnahmen investieren müssen und für die Jahre 2023 und 2024 lediglich 50% der Erstattung entweder in Energieeffizienzmaßnahmen oder Kompensationsprojekte investiert werden müssen.

Des Weiteren soll bis zum Jahr 2023 das Verhältnis aus Brenstoffemissionhandelskosten zu Bruttowertschöpfung unberücksichtigt bleiben, wodurch Unternehmen in der Nachweispflicht und Bürokratie anfangs erheblich entlastet werden.

Sollte der Entwurf entsprechend angenommen werden, genügt für Unternehmen allein eine Zugehörigkeit zu einer definierten energieintensiven Branche, um sich die Kosten aus der CO2-Steuer größtenteils zurückerstatten zu lassen.

Ob es noch weitere Änderungen geben wird, ist natürlich noch nicht abzuschätzen.

Gerne beraten wir Ihr Unternehmen zu den Möglichkeiten und bereits absehbaren Handlungsbedarf zu Erstattungsmöglichkeiten.

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