Drittmengenabgrenzung

10. Januar 2021

Energiesammelgesetz

Viele Unternehmen profitieren von einer Begrenzung der Stromsteuer sowie der EEG-Umlage, sowie weiteren mit dem EEG verknüpften Umlagen. Im Zuge des Energiesammelgesetzes wurde rückwirkend zum 01.01.2018 festgelegt, dass nur noch Strommengen privilegiert werden dürfen, welche hierzu vorgesehen sind. In der Regel ist dies ausschließlich der Stromverbrauch des privilegierten Unternehmens selbst.

Die neuen Regeln sehen dabei vor, dass Drittverbräuche in der Regel durch Messgeräte abgegrenzt werden müssen. Das Schätzen von Drittmengen, welches bisher häufig vorgenommen wurde, ist dann auf nur noch wenige Ausnahmen beschränkt.

 

Problematiken in der Abgrenzung

Im Rahmen des Energiesammelgesetzes wurden viele „Dritte“ erfasst, welche auf den ersten Blick von dem Laien nicht als solche identifiziert werden. Neben größeren Stromweiterleitungen sind zumeist auch Verbräuche von Kleinverbrauchern zu erfassen, z.B.:

  • Verbundene Unternehmen
  • Getränkeautomaten
  • Handwerker
  • Leasinggeräte
  • Reinigungsfirmen
  • Betriebsärzte
  • Vermietete Büros
  • etc

 

Wer ist betroffen?

Es sind nahezu alle größeren Unternehmen von den neuen Regeln betroffen. Insbesondere folgende Unternehmen müssen tätig werden, sofern Dritte mit Strom versorgt werden:

  • Eigenerzeuger (PV, BHKW, Mikrogasturbine, etc.)
  • Unternehmen mit reduzierter Stromsteuer (nahezu alle produzierenden Unternehmen)
  • Unternehmen mit Besonderer Ausgleichsregelung EEG
  • Verbraucher mit einer reduzierten §19 StromNEV-Umlage (Abnahmestellen mit mehr als 1 GWh Stromverbrauch)

 

Was ist zu tun?

Aufgrund einer Übergangsregelung dürfen bis zum 31.12.2021 Strommengen Dritter geschätzt werden, auch wenn das EEG eine Messung vorsieht. Diese Schätzung muss den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und durch einen außenstehenden, nicht-Sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Den Netzbetreibern ist gewährt, die Methodik der Schätzung durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Spätestens ab dem 01.01.2022 muss ein Messkonzept angewandt werden, welches sämtliche Dritten enthält und den sonstigen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass für Eigenerzeuger andere Zähler notwendig sind, als bei sonstigen Unternehmen.

 

Was passiert, wenn nicht richtig abgegrenzt wird?

Sollten Strommengen nicht, falsch oder unvollständig abgegrenzt werden, dann entfällt im Extremfall die gesamte Privilegierung. Nach der Gesetzesbegründung im Energiesammelgesetz obliegt es dem Unternehmen, den eigenen Verbrauch eindeutig und lückenlos identifizieren zu können. Sollte dies nicht möglich sein, dann darf der zuständige Netzbetreiber Ihnen keine Privilegierung mehr ermöglichen.

Für Unternehmen können somit schnell erhebliche jährliche Kosten entstehen.

 

Vorgehen zur Drittmengenabgrenzung

  1. Zunächst gilt es alle Verbräuche zu identifizieren und zuzuordnen. Hierbei ist der Schwierigkeit Rechnung zu tragen, dass die Identifizierung von Selbst- oder Drittverbräuchen in vielen Fällen nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, aber dennoch kein Dritter „vergessen“ werden darf.
  2. Auf Grundlage der erfassten Dritten muss ein Messkonzept entwickelt werden, welches den lokalen Anforderungen entspricht und systematisch angewandt werden kann.
  3. Das Messkonzept muss umgesetzt werden und es muss nachgehalten werden, welche Strommengen wie gemessen oder gegebenenfalls geschätzt werden. Des Weiteren muss das Messkonzept fortlaufend geprüft und ergänzt werden.

 

Unser Angebot

In einem kostenlosen Erstgespräch erörtern wir den Aufwand und Nutzen für Sie bei Ihrem speziellen Sachverhalt. Rufen Sie uns dazu einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Im Rahmen der Messkonzepterstellung unterstützt die Nolten Energieberatung Ihr Unternehmen bei der Identifizierung der abzugrenzenden Dritten, der Erstellung eines Abgrenzungsschemas bis hin zur Durchführung sämtlicher fortlaufenden Zählerauswertungen und Meldungen. Ihnen bleibt somit lediglich die Installation der Zähler.

Gerne unterstützen wir Sie auch gezielt zu einzelnen Fragestellungen in Ihrem Konzept.

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