Die Regierung hat einen neuen Entwurf zur BECV veröffentlicht, mit welcher energieintensive Unternehmen von der CO2-Steuer entlastet werden sollen. Hierbei kann eine Vielzahl von Unternehmen profitieren. Die wesentlichste Änderung zum vorherigen Entwurf ist, dass Unternehmen die Begünstigung aus den Jahren 2021 und 2022 nicht in Einsparmaßnahmen investieren müssen und für die Jahre 2023 und 2024...