Energieaudit nach EDL-G

Audit nach DIN 16247-1

Die Nolten Energieberatung ist Ihr unabhängiger und erfahrener Auditor für Energieaudits nach DIN 16247-1. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem EDL-G in einem FAQ zusammengestellt.

Hintergrund zum Energieaudit nach EDL-G

Im Rahmen der definierten Maßnahmen zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele wurde durch die EU bestimmt, dass alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (Nicht-KMU) sind, ein Energieaudit durchführen müssen. Die Bestimmung erfolgte mit der Energieeffizienzrichtlinie 2021/27/EU vom 25. Oktober 2012.

Nach den Vorgaben der EU muss eine Richtlinie im nationalen Recht eines Mitgliedlandes umgesetzt werden. Dies erfolgte in Deutschland am 22.05.2015 mit dem „Gesetz über Dienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ (EDL-G). Demnach müssen Nicht-KMU nach den Vorgaben der §§8ff EDL-G alle vier Jahre ein Audit nach DIN 16247-1 durchführen. Die Erstmalige Frist zur Durchführung des Audits war der 04.12.2015.

Wer ist betroffen?

Jedes Nicht-KMU ist zur Erfüllung der Vorgaben aus dem EDL-G verpflichtet. Die Definition eines Nicht-KMU erfolgt nach der Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 (2003/361/EG). Demnach sind sämtliche Unternehmen betroffen, welche weltweit über ihren gesamten Unternehmensverbund eines der folgenden Kriterien überschreitet:

  1. 250 Mitarbeiter (vollzeitäquivalente) oder
  1. 50 Mio. Euro Umsatz und 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Ob ein einzelnes Unternehmen in einem Unternehmensverbund dabei die Schwellenwerte unterschreitet, ist zur Ermittlung des KMU-Status unerheblich. Somit gelten im Sinne des EDL-G auch eine Vielzahl von an sich sehr kleinen Unternehmen als Nicht-KMU.

Des Weiteren gelten auch sämtliche Unternehmen als Nicht-KMU, bei welchen 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden.

Was müssen Unternehmen tun?

Betroffene Unternehmen müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchführen oder ein Energiemanagement nach ISO 50001 betreiben. Die Frist zur Durchführung des Audits ist dabei exakt der Tag der Beendigung des letzten Audits (zuzüglich vier Jahre).

Neu gegründete Unternehmen oder Unternehmen, welche den Status eines Nicht-KMU erlangt haben, haben zur erstmaligen Durchführung und Beendigung des Audits 20 Monate Zeit.

Die Überprüfung, ob ein Audit durchgeführt wurde oder ein Energiemanagement nach ISO 50001 betrieben wird, erfolgt im Rahmen von Stichprobenkontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Erfahrungsgemäß werden regelmäßig ca. 20% der betroffenen Unternehmen geprüft.

Was passiert, wenn ich das Audit nicht durchführe?

Unternehmen, welche das Audit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, droht nach §12 EDL-G eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro. Die Geldbuße kann dabei gegen jedes Einzelunternehmen ausgesprochen werden, sodass bei Unternehmensverbunden eine insgesamt deutlich höhere Strafe droht.

Eine Bußgeldzahlung befreit dabei nicht von der Durchführung des Energieaudits.

Wie gehe ich am besten vor?

Insbesondere Unternehmensverbunde, aber auch bestimmte Einzelunternehmen können durch verschiedene Vereinfachungen Ihren Aufwand zur Erfüllung des EDL-G deutlich reduzieren. Dabei müssen verschiedene Regelungen und Vorschriften, unter anderem zu Erst- und Wiederholungsaudits, Multi-Siteverfahren, Gruppenaudits oder außerordentlichen Befreiungen detailliert betrachtet werden, da sonst das Audit eventuell nicht richtig durchgeführt wird und wiederum eine Bußgeldzahlung droht. Wir empfehlen aus diesem Grund die Durchführung des Audits in vier Schritten wie in der Abbildung dargestellt.

Unser Angebot

Die Nolten Energieberatung unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten der Auditdurchführung.

Gerne prüfen wir für Ihr Unternehmen oder Ihre Unternehmensgruppe vorab, ob und wie Vereinfachung genutzt werden können um somit Ihren Aufwand soweit es geht zu reduzieren.

Für die zu auditierenden Unternehmen und Standorte führen wir daraufhin ein Audit nach DIN 16247-1 mit einen bei dem BAFA registrierten Energieauditor durch.

Abschließend übergeben wir Ihnen sämtliche Auditberichte, zeigen dabei Einsparmaßnahmen auf und führen sämtliche relevante Meldung für Sie durch.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um ein individuelles Angebot zu erhalten.

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